Kostenübernahme
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Kosten der Behandlung in der Regel bei ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen. Der Erstattungsumfang hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab – ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über die genauen Konditionen zu informieren.
Die Honorare werden gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen berechnet, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfeträger von Bund und Ländern zum 1. Juli 2024 geeinigt haben. Ich stelle Ihnen eine Rechnung aus, die Sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.
→ GOP Infotabelle · → Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen (PDF)
Ohne Versicherung
Selbstzahlung
Eine Behandlung in meiner Praxis ist auch ohne Krankenversicherungsleistung möglich. Als Selbstzahler entfallen sämtliche Formalitäten der Antragstellung – wir können unmittelbar mit der Therapie beginnen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen vom 1. Juli 2024.
Gesetzlich Versichert
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis ohne Kassenzulassung ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte können jedoch auf eigene Kosten eine Behandlung in Anspruch nehmen. Wenn Sie einen Therapieplatz mit Kassenabrechnung suchen, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle Psychotherapie der KVB.
Coaching & Beratung
Coaching & Psychologische Beratung
Coaching und psychologische Beratung sind keine Heilbehandlungen im rechtlichen Sinne. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist daher nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen vom 1. Juli 2024. Aufwendungen im Rahmen eines beruflich veranlassten Coachings können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.